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Bonifikation 

Als Bonifikation wird in der Regel, die von einem Unternehmen an die entsprechende Bank oder an ein Bankinstitut, zu erbringende Vermittlungsgebühr oder die entsprechend ausgewiesene Provision bezeichnet. Die Bonifikation ist demzufolge die zu entrichtende Gebühr, für die Hinterlegung von speziellen und neu ausgeschriebenen Wertpapieren. Diese Wertpapiere wiederum können auch Spareinlagen oder andere Aktienpakete sein. Im Grunde genommen handelt es sich um eine Vermittlungsgebühr, die bei einer Begebung an das Emissionskonsortium zu entrichten ist. Weiterhin bezeichnen die Finanzexperten auch eine gewisse Einräumung von speziellen Rabatten auf einen Ausgabepreis eines Papiers an Zeichner, wie Käufer beispielsweise, welche sich dann erst nachträglich zu einer Sperrfrist verpflichten, als Bonifikation. Die zusätzlichen Zinszahlungen, die über übliche Zinszahlungen hinausgehen sollten und die somit einem Kunden ausgezahlt werden, sind ebenfalls als Bonifikationen benannt.

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Bonifikation - Finanzlexikon