Der Bebauungsplan ist immer festgelegt auf ein bestimmtes Gebiet, das von der Gemeinde als Satzung beschlossen wird. In diesen Satzungen sind alle Festsetzungen des Bebauungsplan genau beschrieben sowie mit Planwerke der grafischen Darstellungen der Feststetzungen ergänzt. Der Bebauungsplan legt für den Hausbau die Geschoss- und Grundflächenzahl, die Bauweise, die Baugrenzen, Baulinien sowie ggf. Gestaltungsrichtlinien für Gebäude rechtsverbindlich fest. In der örtlichen Baubehörde kann der Bebauungsplan eingesehen und erworben werden. Einige Bebauungspläne werden bereits von den Baubehörden ins Internet gestellt. Es gibt zwei Arten von Bebauungsplänen – den einfachen und den qualifizierten. Der qualifizierte enthält Angaben über Nutzung (z.B. Wohngebiet) überbaubare Grundstücksflächen sowie örtliche Verkehrsflächen. Dem einfachen Bebauungplan fehlen einige oder mehrere diese Festsetzungen. Hier richtet sich die Regelung nach der Eigenart der Umgebung
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