Kann ein Unternehmen dauerhaft seinen finanziellen Verpflichtungen nicht nachkommen, muss es Insolvenz anmelden. Im Insolvenzverfahren wird dann durch einen eigens bestellten Insolvenzverwalter oder aber durch das zuständige Amtsgericht festgestellt, welche Vermögenswerte vorhanden sind und welche Verbindlichkeiten diesen gegenüberstehen.
Die Gläubiger, die ihre Ansprüche angemeldet haben und sie belegen können, werden dann anteilig bedient.
Können mit den Vermögensgegenständen, die vorhanden sind, beispielsweise noch 20 Prozent der Verbindlichkeiten gedeckt werden, erhält ein Gläubiger, dessen Forderung gegen das insolvente Unternehmen sich auf 1000 Euro beläuft, 200 Euro ausbezahlt.
Einzelunternehmer und Gesellschaften bürgerlichen Rechts, die nicht haftungsbeschränkt sind, müssen darüber hinaus mit ihrem gesamten Privatvermögen für die Verbindlichkeiten des Unternehmens einstehen.
Direktverweis auf den Begriff "Insolvenzverfahren" - einfach kopieren: