Die Herstellkosten verstehen sich als ein Begrifflichkeit der Kostenrechnung. Sie sind die Summe aus Materialeinzel- und Materialgemeinkosten, Fertigungslöhnen, Fertigungsgemeinkosten und Sondereinzelkosten der Fertigung.
Die Herstellkosten sind für die unternehmerische Planung von großer Bedeutung und spielen bei der Preissetzung eine tragende Rolle. Herstellkosten sind keinesfalls zu verwechseln mit Herstellungskosten gemäß Handelsgesetzbuch oder den Herstellungskosten gemäß dem Steuerrecht. Die Herstellkosten als Teil des internen Rechnungswesens sind für das Unternehmen selbst und seine Planung bestimmt, nicht aber für die Rechenschaft dritten Parteien, wie etwa dem Finanzamt oder Anteilseignern gegenüber.
Sie sind deshalb auch nicht durch gesetzliche Regelungen definiert, sondern werden schlicht nach dem genannten Additions-Verfahren berechnet, weil dies zu den beabsichtigten Erkenntnissen führt.
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