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Abtretung 

Bei der Abtretung überträgt sich eine gewisse Forderung von einem Gläubiger auf den anderen Gläubiger. Diese Abtretung ist im Zivilrecht festgelegt worden. Somit werden Rechte, die man aus einem Darlehen oder einem Kredit erhält, auf einen anderen Gläubiger übertragen und der neue Gläubiger hat somit die Rechte des Darlehens erworben.
Man kann eine Abtretung mit einem Vertrag vereinbaren, der für beide Seiten gedacht ist.
Man bezeichnet eine Abtretung auch als Zession. Das Schuldverhältnis wird auf der Seite der Gläubiger geändert. Das Schuldverhältnis unterscheidet sich von der Novation und der Schuldübernahme. Der alte Gläubiger ist dann der Zendent und der neue der Zessionar.

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Abtretung - Finanzlexikon