Im Zentralen Kreditausschuss sind Kreditinstitute zusammengeschlossen. Er dient dazu, deren Interessen
staatlichen Institutionen gegenüber zu vertreten.
Die Gründung des Zentralen Kreditausschusses erfolgte 1932. Heute sind dort die Spitzenverbände der Kreditwirtschaft vertreten.
Dazu gehören:
- Bundesverband deutscher Banken
- Bundesverband Öffentlicher Banken Deutschlands
- Bunderverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken
- Verband deutscher Pfandbriefbanken
- Deutscher Sparkassen- und Giroverband
Insgeamt gesehen werden werden sämtliche Banken, die entweder direkte Mitglieder oder aber Mitglieder
der Spitzenverbände sind, vom Zentralen Kreditausschuss repräsentiert.
Der Zentrale Kreditausschuss gilt weder als Gesellschaft noch als Verin. Er weist keine Rechtspersönlichkeit auf,
noch hat er eine Postanschrift. Die Vertretung nach außen und die Publizierung der Positionen übernimmt der
jeweilige federführende Verband, welcher jedes Kalenderjahr wechselt.
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