Spricht jemand in der Börsenwelt von Wandelopligationen, Wandelanleihe oder dem Wandelgenussschein, dann meint er mit allen Begriffen immer ein und die selbe Sache. Der Besitzer eines Wandelgenussscheins kann innerhalb der vorher festgelegten Laufzeit des Wandelgenussscheins überlegen ob er diesen zu vorher festgesetzten Werten in Aktien umwandeln möchte. Ob diese Wandelmöglichkeit für den Besitzer von großem Interesse ist, hängt davon ab wie sich der Kurs bei der Börse entwickelt. Entscheidet sich der Inhaber des Wandelgenussscheins gegen die Umwandlung, dann muss dieses Darlehen oder Anleihe am Ende der vorher festgelegten Laufzeit zurück gezahlt werden. Diese Rückzahlung wird auch Tilgung genannt, da dadurch die Schulden verschwinden.
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