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Stille Beteiligung 

Bei einer Stillen Beteiligung beteiligt sich eine juristische oder eine natürliche Person mit einer Einlage
an einer Firma. Es handelt sich um eine Innengesellschaft, d.h. ein Außenstehender erkennt sie nicht.
Handelt es sich jedoch um die Beteiligung an einer AG, so ist gesetzlich vorgeschrieben, die Beteiligung zu
veröffentlichen.

Sofern im Gesellschaftsvertrag nichts anderes vereinbart wurde, partizipiert der Stille Teilhaber mit seiner Einlage
an Verlusten. Es ist möglich, für die Einlage Geld- Sach- oder aber auch Dienstleistungen zu erbringen. Der
Stille Teilhaber enthält dafür eine Gewinnbeteiligung.

Im Gegensatz zu einer Kreditfinanzierung, bei der auch bei negativem Ergebniss Zinsen zu zahlen sind,
erhält der Stille Gesellschafter nur bei positivem Ergebnis eine Gewinnbeteiligung.

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Stille Beteiligung - Finanzlexikon