Verwaltungskosten sind alle Kosten eines Unternehmens, die bei Verwaltungsleistungen anfallen und nicht durch Kunden oder in der Produktion entstehen.
Da die Verwaltungskosten keiner Dienstleistung oder keinem Produkt zugeordnet werden können, werden die Verwaltungskosten auch Gemeinkosten genannt. Die Gemeinkosten werden später anteilig auf die Produkte und die einzelnen Kostengruppen umgelegt. Eine genaue Abgrenzung zwischen den Verwaltungskosten, den Herstellungskosten und den Vertriebskosten gibt es jedoch nicht. Zu den Verwaltungskosten zählen zum Beispiel
Personal- und Sachkosten, sowie Kosten für die Beleuchtung und die Heizung. Des Weiteren zählen Prüfungskosten, Reisekosten, Kosten für die Miete oder die Pacht, sowie Postgebühren und Verbandsbeiträge zu den Verwaltungskosten.
Sowohl in der Rechtswissenschaft, als auch in der Betriebswirtschaft und in der Verwaltungslehre wird der Begriff der Verwaltungskosten verwendet.
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