Vinkulierte Namensaktien stellen eine Sonderform der Namensaktie dar. Sollen vinkulierte Namensaktien übertragen werden, müssen bestimmte Regeln beachtet werden. Zusätzlich zu der bei der Namensaktie benötigten Eintragung im Aktenregister bedarf es bei vinkulierten Namensaktien der Zustimmung der Gesellschaft zur Umschreibung und Übertragung. Üblicherweise werden sie eingesetzt um nicht erwünschte Aktionäre vom Kauf der Aktie auszuschließen. Damit soll verhindert werden, dass bestimmte Aktionäre zu viele Stimmen vereinen. Besonders in der Luftfahrt wird der Gebrauch von vinkulierten Namensaktien angewandt. Dies ist aufgrund EU- rechtlicher Anforderungen und gesetzlicher Vorschriften nötig um damit die Aufrechterhaltung der bestehenden Vorschriften im Luftfahrtverkehr zu gewährleisten. Es können jedoch auch Globalzustimmungen erteilt werden. Dann braucht das Unternehmen nicht jedem gesondert Geschäft zustimmen.
Direktverweis auf den Begriff "Vinkulierte Namensaktie" - einfach kopieren: