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Aktionär 

Ein Aktionär ist Besitzer einer oder mehrerer Aktien einer Aktiengesellschaft. Handelt es ich um Namensaktien, so ist der Aktionär in das Aktienregister der Aktiengesellschaft eingetragen. Damit hat der Vorstand einen Überblick über die Aktionärsstruktur und kann die Gefahr einer drohenden feindlichen Übernahme schnell erkennen.

Ein Aktionär hat gegenüber der Aktiengesellschaft bestimmte Rechte. So hat er einen Anspruch auf eine Beteiligung am Reinerlös des Unternehmens und darf auf der Hauptversammlung sein Auskunfts- und Stimmrecht ausüben.

Die meisten Aktionäre bleiben aber nicht dauerhaft im Besitz ihrer Aktien, sondern verkaufen sie an der Börse, wenn sie einen Kursgewinn einfahren können. Händler, die ihre Aktien nur für sehr kurze Zeit besitzen, um sie bei Kurssteigerungen wieder zu verkaufen, sind in dem Sinne keine echten Aktionäre, sondern Spekulanten.

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Aktionär - Finanzlexikon