Die Privatplatzierung beschreibt das Verfahren der Platzierung (Verkauf an den Anleger)von Schuldscheinen, meist von Großkreditnehmern, die nicht öffentlich zum Ankauf angeboten, sondern durch vermittelnde Banken an die Privatkundschaft vertrieben werden. In der Regel wird ein Mindestbetrag (Abschnitt) von 25.000; verlangt, um eine Privatplatzierung darzustellen. Diese platzierten Abschnitte sind nicht börsenfähig was zur Folge hat, dass ihre Verzinsung meistens über dem Kapitalmarktzins liegt. Privatplatzierungen werden meistens an Kapitalsammelstellen vertrieben, die diese Wertpapiere bis zum Ende ihrer Laufzeit in ihrem Bestand aufbewahren und halten. Bei der Emission von Privatplatzierung ist die begrenzte Anzahl der Kapitalanleger vorher schon bekannt, damit bei der Kapitalaufnahme besser auf die Interessen und Bedürfnisse der Kapitalanleger eingegangen und auch das Platzierungsrisiko verringert werden kann.
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