Ein Notar ist ein unabhängiger Träger im öffentlichen Amt und für die Rechtspflege sowie Beurkundung von Rechtsangelegenheiten zuständig. Mit regionalen Unterschieden sind Notare als Anwaltsnotare und hauptberufliche Notare tätig. Dieser Beruf ist in juristischen Kreisen sehr hoch angesehen und darf bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres ausgeübt werden. Ein Notar ist ein Volljurist, der eine Befähigung zum Amt des Richters laut dem Deutschen Richtergesetz erlangt hat. Zu den Haupttätigkeiten der Notare gehören die Beurkundungen und Beglaubigungen im Grundstücksrecht, Erbrecht, Familienrecht und im Gesellschaftsrecht. In der Kostenordnung sind die Gebühren genau geregelt, die ein Notar für seine Tätigkeiten erheben darf, somit ist eine notarielle Unparteilichkeit gewährleistet. Für vorsätzliche und fahrlässige Amtspflichtverletzungen muss ein Notar laut § 19 der Bundesnotarordnung und § 839 des Bürgerlichen Gesetzbuches haften.
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