Kredit
Kredite berechnen Steuern Versicherungen Währungen Wirtschaft
Ticker:
Banken Voting TOP 3
An Umfrage teilnehmen

Bitte Wählen Sie:

Kreditantrag

Kreditratgeber

Kreditvergleich

Kredit ohne Schufa

Autokredit ohne Schufa

Kredit-Tipps

Schufa-Infos

Schweizer Kredit

Ratenkredit

Kredit für Soldaten

Kreditlexikon

Prepaid Kreditkarten

Versicherungsvergleich

private Krankenversicherung


Anzeigen


Interessante Artikel

  Der Online Kreditmarkt

  Urlaubskredit

  Kreditumschuldung

  Kredit oder Leasing

  Der Baukredit

  Kreditfinanzierte Schönheits-OP

  Darlehen - Kleinkredit

  Eigenheimfinanzierung

Forward Darlehen

Kreditarten

Studentenkredite

Kreditberechnung

Schuldscheindarlehen

Existenzgründungsdarlehen

Avalkredite

Kredit von privat

Kreditbesicherung

Finanzierungsvergleich

Kreditkosten

Förderungsdarlehen

Betriebsmittelkredit

Geldleihe-Kreditleihe

Roll Over Kredite

Diskontkredite

kostenloses Girokonto


Lexikon

A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z    

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Suche:

Kommissionsgeschäft 

Bei einem Kommissionsgeschäft handelt es sich um den Verkauf von Aktien oder Wertpapieren über eine dritte Person die nicht der Eigentümer dieser Gegenstände ist. Der Fachbegriff für die dritte Person ist Kommissionär.
Dieser ist an die Weisungen des Eigentümers (Kommittent) gebunden, kann aber im Falle von Gefahren die durch eine zeitliche Verzögerung entstehen könnten auch ohne Absprache handeln. Das Kommissionsgeschäft läuft in drei Schritten ab. Als erstes wird zwischen dem Kommittent und dem Kommissionär der zu verkaufende Gegenstand und die Provision für den Kommissionär aus gehandelt. Der Kommissionär verkauft den Gegenstand und erwirbt das Recht am Ertrag durch den Verkauf, muss diesen aber an den Eigentümer der Sache abtreten. Danach bezahlt der Exeigentümer die Provision und der Kommissionär gibt den Verkaufspreis heraus. Im Bereich Aktien und Wertpapiere kann es sich bei einem Kommissionär um eine Bank handeln.

Direktverweis auf den Begriff "Kommissionsgeschäft" - einfach kopieren:

Kommissionsgeschäft - Finanzlexikon