Beim Kaufvertrag geht mein einen verbindlichen und rechtskräftigen Vertrag ein, dessen Pflichten im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) im §433 definiert werden.
Nach diesem Gesetzt, wird der Verkäufer verpflichtet die Ware (im BGB als Sache bezeichnet“) dem Käufer zu übergeben, so dass dieser der neue Eigentümer der Ware ist.
Der Kaufvertrag regelt so gesehen, die rechtmäßige Übergabe einer Ware.
Denn auch im Alltag, wenn man z.B. eine Zeitung kauft geht man einen Kaufvertrag ein, dieser ist jedoch eher formlos und nicht schriftlich festgehalten. Anders jedoch beim Kauf eines neuen PKW oder bei einem Hauskauf. Hier wird im Kaufvertrag, in der Regel schriftlich, festgehalten welche Verbindlichkeiten, die jeweiligen Vertragspartner haben.
In jedem Kaufvertrag ist es auch möglich, verschiedene Klauseln einzubauen, die einem z.B. ein Rückgaberecht oder einen Widerruf erlauben. Und beim unterzeichnen des Vertrages, erklären sich beide Vertragspartner, mit den Vertragskonditionen einverstanden.
Da diese Art von Vertrag rechtlich Bindend ist, kann vom jeweiligen Vertragspartner, die Ware oder Zahlung eingeklagt werden.
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