Der so genannte Versicherungswert kommt insbesondere bei Sachversicherungen zum Tragen. Er legt fest, welchen Wert die versicherte Sache zum Zeitpunkt des Abschlusses des Versicherungsvertrags hat.
Je nach Art des Versicherungsvertrages kann es sich dabei um den realen Neuwert der Sache, oder aber um den so genannten Wiederbeschaffungswert handeln. Bei Letzterem geht man also davon aus, dass eine gleichwertige Sache (die nicht unbedingt neu sein muss) wiederbeschafft werden muss.
Wenn dagegen eine Sache zum Neuwert versichert ist und diese nach einer bestimmten Versicherungszeit wiederbeschafft werden muss, kann es sein, dass die Versicherungsgesellschaft Abzüge in Rechnung stellt, welche sich durch den Preisunterschied zwischen der alten, bereits gebrauchten Sache und der neuen ergeben.
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