Eine Verkaufsbeschränkung kennt man insbesondere aus dem Aktienhandel. Unter diesem Begriff versteht man eine festgelegte Sperrfrist, in der ein Wertpapier nicht verkauft werden darf.
Diese Sperrfrist wird vor allem beim Erstkauf von Wertpapieren häufig auferlegt. Dadurch soll erreicht werden, dass sich der Kurs des neu am Aktienmarkt platzierten Wertpapiers zunächst stabilisieren kann und ein gewisses Niveau erreicht, bevor der freie Handel mit den Wertpapieren beginnen kann.
Insbesondere sollen damit Anleger abgehalten werden, die lediglich darauf spekulieren, dass das Wertpapier nach der Neuemission relativ schnell Kurssteigerungen erfährt und die diese Papiere demnach sehr kurzfristig wieder abstoßen. Besonders Kleinanleger, die keine häufigen Transaktionen tätigen, sollen damit geschützt werden.
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