Kredit
Kredite berechnen Steuern Versicherungen Währungen Wirtschaft
Ticker:
Banken Voting TOP 3
An Umfrage teilnehmen

Bitte Wählen Sie:

Kreditantrag

Kreditratgeber

Kreditvergleich

Kredit ohne Schufa

Autokredit ohne Schufa

Kredit-Tipps

Schufa-Infos

Schweizer Kredit

Ratenkredit

Kredit für Soldaten

Kreditlexikon

Prepaid Kreditkarten

Versicherungsvergleich

private Krankenversicherung


Anzeigen


Interessante Artikel

  Der Online Kreditmarkt

  Urlaubskredit

  Kreditumschuldung

  Kredit oder Leasing

  Der Baukredit

  Kreditfinanzierte Schönheits-OP

  Darlehen - Kleinkredit

  Eigenheimfinanzierung

Forward Darlehen

Kreditarten

Studentenkredite

Kreditberechnung

Schuldscheindarlehen

Existenzgründungsdarlehen

Avalkredite

Kredit von privat

Kreditbesicherung

Finanzierungsvergleich

Kreditkosten

Förderungsdarlehen

Betriebsmittelkredit

Geldleihe-Kreditleihe

Roll Over Kredite

Diskontkredite

kostenloses Girokonto


Lexikon

A B C D E F G
H I J K L M N
O P Q R S T U
V W X Y Z    

A B C D E F G H I J K L M N O P Q R S T U V W X Y Z

Suche:

Schatzwechsel 

Bei einem Schatzwechsel handelt es sich um eine Wechselverbindlichkeit, genauer gesagt einen so genannten Eigenwechsel (auch Solawechsel genannt).
Diese Wechsel werden üblicherweise von Bund und/oder Ländern emittiert. Im Gegensatz zur Schatzanweisung hat der Schatzwechsel eine wesentlich kürzere Laufzeit - in der Regel maximal 90 Tage.
Bei der Ausgabe werden die Schatzwechsel bereits abgezinst übergeben, das heißt, die Zinsen werden direkt mit ausgezahlt. Ansonsten besteht bei Schatzwechseln nur wenig Unterschied zu anderen Wechseln. Das bedeutet, sobald ein Wechsel an einen Anleger verkauft wird, bekommt der Emittent einen entsprechenden Kreditbetrag ausgezahlt.

Diesen Kredit zahlt der Emittent innerhalb der Laufzeit wieder an den Anleger zurück.

Direktverweis auf den Begriff "Schatzwechsel" - einfach kopieren:

Schatzwechsel - Finanzlexikon