Wenn man vom Nominalkapital spricht, so ist damit in der Regel das Stammkapital einer Kapitalgesellschaft gemeint. Dieses wird auch oft als Grundkapital oder Zeichnungskapital bezeichnet.
Im Gesetz sind für die verschiedenen Gesellschaftsformen von Unternehmen verschiedene Nominalkapital-Beträge festgeschrieben. So müssen bei einer GmbH zum Beispiel mindestens 20.000 Euro als Stammkapital nachgewiesen werden, bevor diese gegründet werden kann (Ausnahme: die neue Mini-GmbH).
Bei einer Aktiengesellschaft müssen es dagegen schon mindestens 50.000 Euro sein. Auch für die Ausgabe von Aktien spielt das Nominalkapital eine entscheidende Rolle.
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