Der so genannte Namensanteil ist eine spezielle Form zur Investition in das Sondervermögen einer Kapitalanlagegesellschaft.
In der Regel handelt es sich hierbei um Investmentfonds. Bei dieser Investitionsform erhält der Anleger keinen Anteilsschein, sondern sein Name wird in ein spezielles Register der ausgebenden Gesellschaft eingetragen.
Für dieses Verfahren besteht jedoch im deutschen Investmentgesetz keine festgelegte Regelung, da hier grundsätzlich davon ausgegangen wird, dass der Anleger bei Investitionen in das Sondervermögen einer Gesellschaft den entsprechenden Anteilsschein ausgehändigt bekommt.
Für diese Vorgehensweise gibt es die entsprechenden Regeln im deutschen Investmentgesetz, für das Namensanteil-Verfahren dagegen nicht.
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