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Lot 

Der Begriff Lot stammt aus der Finanzfachsprache und ist ein anderes Wort für einen Vertrag.
Ein solcher Vertrag muss immer zwischen mindestens zwei Parteien abgeschlossen werden und stellt eine juristische wirksame Vereinbarung dar, deren Inhalt zumeist die Erbringung einer bestimmten Leistung sowie die Konditionen dafür ist. Hierbei wird in der Regel auch eine Menge festgelegt, die der eine Vertragspartner dem oder den anderen zu liefern hat.
Auch diese Menge bezeichnet man anschließend als Lot. Wenn es also heißt: der Verkäufer muss ein Lot einer bestimmten Ware an den Käufer liefern, so ist damit gemeint, dass er die im Vertrag festgelegte Menge liefern muss.

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Lot - Finanzlexikon