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IPO 

Das Kürzel IPO steht für „Initial Public Offering“ und bezeichnet die Ausgabe der ersten Wertpapiere eines Unternehmens beziehungsweise dessen erster Gang an die Börse.
Diese Aktion wird dabei nicht vom betreffenden Unternehmen selbst durchgeführt, sondern von einem speziellen Konsortium, das sich für die Emission der Wertpapiere des Unternehmens zusammengetan hat. Ein deutsches Konsortium besteht in der Regel aus mehreren Banken, die sich um alle Belange des Börsengangs, wie zum Beispiel das Festlegen des Zeichnungskurses oder die Zuteilung der einzelnen Wertpapiere, kümmert.
Das Konsortium sorgt außerdem auch für die Erstellung und Veröffentlichung des obligatorischen Wertpapierprospekts.

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IPO - Finanzlexikon