Viele Mietverträge enthalten eine Klausel, die besagt, dass beide Parteien das Recht haben, die Mietzahlung an den Preisindex des Statistischen Bundesamtes anzupassen. Die Möglichkeit zur Anpassung besteht in der Regel einmal im Jahr.
Der offizielle Verbraucherpreisindex dient dann zur Anpassung der monatlichen Miete. Steigen die gemessenen Verbraucherpreise in einem bestimmten Jahr beispielweise um drei Prozent, kann der Vermieter vom Mieter auch eine Erhöhung der Miete um drei Prozent verlangen. Sinken die Verbraucherpreise hingegen um ein Prozent, kann der Mieter die Reduktion der Mietzahlung um ein Prozent von seinem Vermieter verlangen.
Trotz der Klausel ist stets eine schriftliche Benachrichtigung seitens der veranlassenden Partei an den Empfänger erforderlich. Unterbleibt diese, gilt die Änderung der Miete als unwirksam.
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