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Zwangsversteigerung 

Kommt der Eigentümer einer Immobilie, die durch einen Kredit von einer Bank finanziert worden ist, seinen Verpflichtungen aus der Hypothekenfinanzierung auf Dauer nicht nach, leitet die Bank eine Zwangsversteigerung ein. Da Banken im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, kann dieser Schritt relativ einfach erfolgen. Zwangsversteigerungen erfolgen beim zuständigen Amtsgericht, das die Auktion frühzeitig ankündigt. Interessenten können das zur Versteigerung stehende Objekt dann erwerben, indem sie das höchste Gebot der Auktion abgeben.
Das Mindestgebot wird vom Amtsgericht dabei standardmäßig auf 70 Prozent des Verkehrswertes taxiert. Mit dem Erlös werden dann die offenen Verbindlichkeiten des ehemaligen Eigentümers gegen die Bank beglichen. Bestehen darüber hinaus weitere Schulden, müssen diese ebenfalls vom Kreditnehmer getragen werden.
Ist dies nicht möglich, kommt es regelmäßig zur Eröffnung eines privaten Insolvenzverfahrens und der damit einhergehenden gerichtlichen Restschuldbefreiung.

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Zwangsversteigerung - Finanzlexikon