Private Rentenversicherungen sichern dem Vertragsinhaber zu, die vereinbarte, lebenslange Rente auch dann über einen bestimmten Zeitraum zu zahlen, wenn der Versicherungsnehmer vorzeitig verstirbt.
Beläuft sich dieser zugesagte Zeitraum beispielsweise auf 15 Jahre und stirbt der Versicherungsnehmer, der mit 65 Jahren in den Ruhestand eingetreten ist, im Alter von 70 Jahren, haben die Erben des Vertragsinhabers das Recht auf weitere 10 Jahre, in denen die Rentenzahlung erfolgen muss. Die Rentengarantiezeit dient somit in finanzieller Hinsicht vornehmlich den Erben eines Vertragsinhabers, sichert diesem jedoch zu, dass seine Ansprüche im Fall des frühzeitigen Ablebens nicht der Versichertengemeinschaft zufallen.
Bei staatlich geförderten Rentenversicherungen ist eine Rentengarantie nur eingeschränkt möglich.
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