Das Realisationsprinzip ist eine handelsrechtliche Vorgabe, die besagt, dass Unternehmen Gewinne nur dann als solche ausweisen dürfen, wenn die Gewinne realisiert worden sind. Es dürfen somit keinesfalls die erwarteten Gewinne künftiger Geschäfte bilanziert werden, auch wenn deren Zustandekommen sicher ist.
Gleiches gilt für Gewinne aus Wertpapieren: Diese dürfen nur dann als solche ausgewiesen werden, wenn die Effekten tatsächlich veräußert worden sind. Bis zum Verkauf müssen die Wertpapiere zum Anschaffungspreis in den Büchern stehen. Gleiches gilt für alle Vermögensgegenstände eines Unternehmens.
Das Realisationsprinzip bedingt somit, dass Gewinne anders behandelt werden als Verluste, die auch dann berücksichtigt werden müssen, wenn sie noch gar nicht angefallen sind.
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