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Krankenzusatzversicherung


Tipp von Redaktion

Krankentagegeld

Die Krankentagegeldversicherung ist eine Krankenzusatzversicherung, die sich prinzipiell für jede Berufsgruppe lohnt. Zwar zahlt der Arbeitgeber in der Regel den Lohn in den ersten 42 Tagen zu 100% weiter. Ab dem 43. Tag ist damit allerdings Schluss, es folgt das Krankentagegeld der gesetzlichen Krankenkasse – und häufig finanzielle Probleme. Denn die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse hinterlassen oft eine Einkommenslücke von bis zu 20%. Dauert die Krankheit länger und verursacht noch zusätzliche Kosten, kann diese Versorgungslücke zu einem echten Problem werden. Damit eine solche Versorgungslücke von vorneherein ausgeschlossen wird, sollte man eine Krankenzusatzversicherung in Form einer Krankentagegeldversicherung abschließen.

Noch wichtiger als für Arbeitnehmer ist für Selbständige und Freiberufler der Abschluss einer privaten Krankenzusatzversicherung, zumindest wenn sie freiwillig in der GKV versichert sind. Im Rahmen der Gesundheitsreform wurde ab dem 01.01.2009 der Anspruch auf Krankentagegeld für freiwillig versicherte Mitglieder der gesetzlichen Krankenkasse gestrichen – von nun an muss selbst vorgesorgt werden. Wer sich dabei für den Versicherungsschutz der privaten Krankenkassen entscheidet, sollte auf eine sorgfältige Staffelung achten. Nicht ratsam ist es, das Tagegeld vom ersten Krankheitstag an zu vereinbaren. Das treibt die Prämien für die Krankenzusatzversicherung unnötig in die Höhe. Am besten erhöht man den Auszahlungsbetrag nach und nach, denn je länger die Karenzzeit bis zur Auszahlung der Summe dauert, desto niedriger fällt der Beitrag aus. Wichtig ist auch:

Das Krankentagegeld wird maximal bis zur Höhe des nachgewiesenen Nettoeinkommens ausbezahlt. Einerseits bedeutet dies, dass man mit einer Krankenzusatzversicherung keinen Gewinn erwirtschaften kann. Es bedeutet aber auch, dass Versicherte, die kein Einkommen nachweisen können, auch kein Krankentagegeld ausbezahlt bekommen.


Krankenhaustagegeld

Eine Krankenzusatzversicherung, die aus verschiedenen Blickwinkeln betrachtet werden sollte, ist die Krankenhaustagegeldversicherung. Diese Versicherung zahlt während eines Krankenhausaufenthaltes für jeden Tag, den man dort verbringt einen Tagessatz, den der Versicherte im Vorfeld frei vereinbaren kann. Die Auszahlung des Geldes erfolgt ohne Kosten- oder Einkommensnachweis und das Geld steht dem Versicherten nach Auszahlung ohne Abzug von Steuern zur freien Verfügung. Trotz dieser Vorzüge ist diese Krankenzusatzversicherung für Menschen mit geregeltem Einkommen eher zweitrangig. Ganz anders sieht das aber bei Existenzgründern aus. Die Existenzgründung ist der Anfang der Selbständigkeit und meist dadurch gekennzeichnet, dass kaum finanzielle Rücklagen vorhanden sind. Paart sich dieser Mangel mit einem Verdienstausfall, kann es für den Existenzgründer sehr schnell problematisch werden.

Da bietet sich die Krankenhaustagegeldversicherung als Absicherung an, selbst wenn durch die Zahlungen nur der Eigenanteil für den Krankenhausaufenthalt gedeckt wird. Die Höhe des Versicherungsbeitrags richtet sich nach der Höhe des Tagesgelds und ist außerdem abhängig vom Eintrittsalter und dem Gesundheitszustand des Versicherten. Deswegen sind die Beiträge vor allem für junge Existenzgründer erschwinglich.


Krankenhauszusatzversicherung

Gerade während einem Krankenhausaufenthalt werden die Unterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenkasse oft überdeutlich. So kann man sich als gesetzlich Versicherter weder den Arzt, noch das Krankenhaus aussuchen. Gewöhnlich landet man im nächsten Krankenhaus und wird in einem Mehrbettzimmer untergebracht. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung kann man die Leistungsunterschiede zwischen der gesetzlichen und der privaten Krankenversicherung aber ausgleichen. Bei dieser Variante der Krankenzusatzversicherung kann der Versicherte zwischen zwei Modellen wählen. Die günstigere Variante sind dabei die sogenannten Wahltarife.

Mit dieser Zusatzversicherung landet man wiederum im nächstgelegenen Krankenhaus, allerdings erfolgt dort eine Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer und der behandelnde Arzt kann frei gewählt werden – inklusive Chefarztbehandlung. Versichert man sich in dem teureren Restkostentarif, kann im Falle des Falles nicht nur der Arzt, sondern auch das Krankenhaus frei gewählt werden.

Der Abschluss einer Krankenhauszusatzversicherung ist immer an eine Gesundheitsprüfung gekoppelt. Wichtig dabei ist: Mit der Unterschrift unter dem Vertrag entbindet der Versicherte seinen behandelnden Arzt von der Schweigepflicht – dauerhaft! Auch wenn die Private Krankenversicherung die Angaben des Antragsstellers nicht vor Vertragsabschluss überprüft, bedeutet das nicht, dass dies nicht zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt wird. Häufig überprüfen die Krankenversicherungen die Angaben erst, wenn der Ernstfall – also ein kostspieliger Versicherungsfall – eingetreten ist.
Dann allerdings recherchieren sie meist sehr gründlich und verfolgen die Krankengeschichte weit zurück. Werden bei dieser Überprüfung Vorerkrankungen entdeckt, die in den Unterlagen nicht angegeben wurden, zahlt die Kasse nicht. Schlimmer noch: Diese Falschangaben können zur Kündigung und somit zum vollständigen Verlust des Versicherungsschutzes führen.


Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine sehr wichtige Krankenzusatzversicherung - vor allem für jüngere Arbeitnehmer - ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. Denn gerade Arbeitnehmer, die noch nicht sehr lange im Berufsleben stehen, erhalten im Falle einer Berufsunfähigkeit sehr geringe Zahlungen aus der staatlichen Rentenkasse. Die Zahlungen fallen so gering aus, da die Höhe der gesetzlichen Frührente aus dem bisherigen Durchschnittseinkommen errechnet wird. Noch härter trifft es Arbeitnehmer mit weniger als fünf Jahren Arbeitszeit und Selbständige, die nicht in die Rentenkasse eingezahlt haben:
Sie gehen im Falle einer Berufsunfähigkeit völlig leer aus. Möchte man die Gefahr der plötzlichen Erwerbslosigkeit minimieren, sollte man eine Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.

Beim Abschluss des Vertrages sollte der Versicherungsnehmer höchste Vorsicht walten lassen. Tritt Berufsunfähigkeit ein und das Versicherungsunternehmen muss löhnen, addieren sich die Zahlungen schnell zu einer stattlichen Summe. Deswegen versuchen die Unternehmen die Vertragsinhalte zu ihrem Vorteil zu gestalten. Beliebtes Mittel ist zum Beispiel die sogenannte Verweisungsklausel.
Diese Klausel regelt die Frage, in welchem Umfang das Unternehmen den Versicherten auf andere berufliche Tätigkeiten „verweisen“ kann. Möchte man sich als berufsunfähiger Maurer nicht plötzlich als Nachtwächter betätigen müssen, sollte man darauf achten, solche Klauseln möglichst weit einzugrenzen. Auch die sogenannte Arztanordnungsklausel birgt Gefahren – ermöglicht sie doch dem Versicherer die Zahlung zu verweigern, sollte sich der Versicherte nicht akkurat an die Anordnungen des Arztes halten.

Die meisten Versicherungen zahlen, wenn der Grad der Berufsunfähigkeit 50% oder mehr beträgt. Es gibt aber auch andere Möglichkeiten, den Vertrag zu gestalten. So kann die Höhe der Auszahlungen auch prozentual vom Grad der Berufsunfähigkeit abhängig gemacht werden. Vor Unterzeichnung des Vertrags sollte der Versicherungsnehmer sehr genau prüfen, welches Vertragsmodell für ihn das geeignete ist.
Gerade Selbständige und Freiberufler haben oft schon große Umsatzeinbußen, bevor eine Berufsunfähigkeit von 50% erreicht ist. Sehr wichtig ist auch die Frage, wie lange die Berufsunfähigkeit schon vorliegen muss. Es gibt Versicherer, die erst nach sehr langen Wartezeiten – teilweise bis zu einem Jahr - zahlen. Eine Möglichkeit, die Beiträge zur Berufsunfähigkeitsversicherung zu verringern, bietet die Risikolebensversicherung. Schließt man beide Versicherungen parallel ab, können die Gesamtbeiträge sogar niedriger ausfallen, als wenn nur eine Berufsunfähigkeitsversicherung abgeschlossen wird.
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