Wechsel in die Private Krankenversicherung
Tipp von Redaktion
Dem Wechsel in eine Private Krankenversicherung sollte ein sorgfältiger Vergleich der einzelnen Anbieter vorausgehen. Die Leistungskataloge und ebenso die Höhe der Beiträge unterscheiden sich innerhalb der einzelnen Versicherer erheblich. Bemerkenswert hierbei ist, dass ein hoher Beitrag noch lange nicht bedeutet, dass diese Kasse auch den besten Versicherungsschutz bietet.
Hat man sich grundsätzlich für den Wechsel in eine Private Krankenversicherung entschieden, ist es wichtig, dass man den Vergleich der einzelnen Anbieter mit seinen aktuellen, persönlichen Daten durchführt. Einige Kassen bieten zum Beispiel für ein Geschlecht oder eine bestimmte Altersgruppe hervorragende Tarife, benachteiligen dafür aber andere Gruppierungen erheblich. Deswegen sollte man sich bei der Wahl nur auf die eigenen Vergleichswerte und nicht auf die Ratschläge anderer verlassen.
Hat man das preisgünstigste Angebot gefunden, kann man entweder die Vertragsunterlagen bei der Gesellschaft anfordern, oder aber im Internet ausfüllen, gleich ausdrucken und unterschreiben. Die gemachten Angaben müssen, ebenso wie der eventuell geforderte Gesundheitscheck, zu 100% der Wahrheit entsprechen. Falsche Angaben können im schlimmsten Fall zur Auflösung des Versicherungsverhältnisses führen. Die ausgefüllten Unterlagen müssen dann unterschrieben an den Versicherer geschickt werden.
Erst wenn die Private Krankenversicherung die verbindliche Aufnahmebestätigung oder die Police geschickt hat, sollte das Versicherungsverhältnis mit der gesetzlichen Krankenkasse gekündigt werden. Die Kündigungsfrist der GKV beträgt immer zwei Kalendermonate. Übersteigt das Einkommen in drei aufeinanderfolgenden Jahren die Versicherungspflichtgrenze von 48 600 Euro und bleibt die das Einkommen auch im kommenden Jahr so hoch, so kann die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse auch zum Ende des Jahres gekündigt werden. Keinesfalls sollte man das Vertragsverhältnis kündigen, bevor man die Bestätigung der neuen Kasse in Händen hält.
Die Private Krankenversicherung kann neben dem Antragsformular eine ganze Reihe Atteste, Nachweise und Bestätigungen fordern, bevor das Vertragsverhältnis zu Stande kommt. Außerdem steht es ihnen frei, die Aufnahme in den gewählten Tarif zu verweigern und nur einen höheren zu offerieren. Im schlimmsten Fall kann es mehrere Monate dauern, bis das Vertragsverhältnis mit der Privaten Krankenversicherung besteht. Kündigt man vorschnell das bestehende Versicherungsverhältnis, kann es passieren, dass der Übergang vom alten in das neue Versicherungsverhältnis nicht reibungslos funktioniert. Hat man bei der GKV gekündigt, sollte man innerhalb von 14 Tagen die schriftliche Kündigungsbestätigung zugestellt bekommen. Ist das nicht der Fall, sollte man bei der Versicherung nachhaken. Das neue Versicherungsverhältnis kann nur in Kraft treten, wenn das alte vorher beendet ist. Sonst liegt der Fall der Doppelversicherung vor, wobei die zuerst abgeschlossene Versicherung Vorrang hat.
Neben dem Vorversicherer muss – gegebenenfalls - auch der Arbeitgeber über den Wechsel informiert werden. Dieser übernimmt auch bei der Privaten Krankenversicherung die Hälfte der Beiträge – allerdings nur bis zur Höchstgrenze der gesetzlichen Versicherung.
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