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Was leistet die Private Krankenversicherung?


Tipp von Redaktion

Im Gegensatz zur Gesetzlichen Krankenversicherung gibt es bei der Privaten Krankenversicherung keinen einheitlichen Leistungskatalog. Das Leistungsspektrum der PKV ist überaus umfangreich, welche Leistungen der Einzelne nutzt, hängt vom gewählten Tarifmodell ab.

Eines haben allerdings alle Tarife der Privaten Krankenversicherung gemein: Wer sie nutzt, wird bei niedergelassenen Ärzten und Zahnärzten deutlich bevorzugt behandelt – schließlich erhalten diese von den privaten Versicherungen deutlich höhere Kostensätze als von den gesetzlichen Kassen. Neben der bevorzugten Behandlung bietet die Private Krankenversicherung viele weitere Vorteile. Ein Vorteil, der unabhängig vom Tarif allen Privatversicherten zu Gute kommt, ist die Befreiung von der Praxisgebühr. Im Gegensatz zu gesetzlich versicherten Patienten müssen Privatpatienten nicht den Obolus von 10 Euro pro Quartal entrichten – und benötigen deswegen für einen Arztwechsel auch keine Überweisung.

Weitere Aspekte, die für die Private Krankenkasse sprechen: Freie Arztwahl, schnelle Terminvereinbarung und kurze Wartezeiten, freie Verschreibung aller Arzneimittel, Zuzahlungsfreiheit bei allen Medikamenten und Heilmitteln und Kostenerstattung für Brillen und Kontaktlinsen bis zu einer bestimmten Obergrenze.

Auch die stationären und zahnärztlichen Leistungen können sich sehen lassen. Unter anderem können die Versicherten unter folgenden Leistungsmerkmalen wählen: Freie Wahl des Krankenhauses, Krankenhaustagegeld, Chefarztbehandlung, Ein- oder Mehrbettzimmer, Kostenerstattung für zahnärztliche Behandlungen von bis zu 100%, Kostenerstattung für Kieferorthopädie von bis zu 100% - um nur einige zu nennen. Besonders wichtig für Freiberufler und Selbstständige: Sie können eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall vereinbaren.
Da die meisten Freiberufler und Selbständigen nur ein Einkommen haben, wenn sie auch wirklich arbeiten, ist diese Klausel in vielen Fällen existenzsichernd. Je länger eine Krankheit dauert, desto größer wird der Einkommensausfall. Gegen diese Gefahr kann sich der Versicherte stufenweise absichern, bis hin zum Höchstsatz des vollen Nettoeinkommens.
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