Hypothek
Tipp von Redaktion
Die Bezeichnung Hypothek kommt aus dem Griechischen und bedeutet „Unterpfand“. Die Hypothek ist ein Grundpfandrecht, das auf einem Grundstück, Gebäude oder das Erbbaurecht besteht und findet Anwendung als Sicherungsmittel bei der Gewährung von Krediten, vor allem bei Baufinanzierungen oder dem Erwerb von Grundstücken und Wohneigentum.
Die Hypothek wird in das Grundbuch eines Grundstückes eingetragen. Die Veranlassung für die Eintragung in das Grundbuch wird von einem Notar, nach der Unterzeichnung des Kaufvertrages bzw. Kreditvertrages vorgenommen. Es ist das eingetragene Recht an einem Grundstück, also ein beschränktes, dingliches Recht. Dadurch wird einem Gläubiger das Recht zu gesprochen, sich durch Verwertung des jeweiligen Grundstückes zu bedienen, falls der Kreditnehmer nicht zahlungsfähig ist.
Der Inhaber einer Hypothek kann die Zwangsvollstreckung nutzen, um die festgelegte Summe zu erhalten. Sollte bei einer eventuellen Zwangsvollstreckung bzw. Versteigerung der Erlös höher ausfallen, wie der Kreditnehmer seinem Gläubiger schuldet, geht der Rest der Summe an den Kreditnehmer über. Im Falle, das der Erlös niedriger ist als die geschuldete Summe, muss der Schuldner für den noch fehlenden Rest der Schulden weiterhin aufkommen.
Das betreffende Grundstück ist durch die Hypothek an den Gläubiger verpfändet. Mitunter besteht auch die Möglichkeit, dass auf einem Grundstück mehrere Hypotheken eingetragen sind. Durch eine so genannte Rangordnung wird hier festgelegt, welcher Gläubiger bei dem Eintreten der Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers zuerst die Rückzahlung seiner Forderungen durchsetzen kann.
Eine Hypothek wird bei langfristigen und hohen Finanzierungen als Sicherungsmittel eingesetzt. Umgangssprachlich wird nicht nur das Grundpfandrecht, sondern meist wird hier auch das damit verbundene Darlehen als Hypothek bezeichnet. Ein Hypothekendarlehen ist für die Banken durch das eingetragene Pfandrecht, ein sicherer Kredit. Dieser wird meist mit einem niederen Zinssatz gewährt. Mit jeder getätigten Zahlung durch den Kreditnehmer verringert sich die Höhe der Hypothek.
Solang der gewährte Kredit an die Bank durch den Kreditnehmer zurückgezahlt wird, hat die Bank das Recht auf den Eintag einer Hypothek in das Grundbuch. Nach der vollständigen Begleichung des Kredites kann die Hypothek, mittels einer Bankgenehmigung für die Löschung durch den Notar veranlasst werden. Sollte es zu einer Umfinanzierung des Kredites kommen, so geht die eingetragene Hypothek an den neuen Gläubiger über. Dieser wird dann anstelle des vorherigen Gläubigers eingetragen.
Neben dem Eintrag der Hypothek in das Grundbuch, kann auch eine Briefhypothek erfolgen. Hier wird die Hypothek nicht in das Grundbuch eingetragen, sondern es erfolgt eine Verbriefung der Forderung in einem Hypothekenbrief. Bei den Hypothekendarlehen kann man in drei verschiedene Arten unterscheiden und zwar in die Abzahlungshypothek, in die Tilgungs- oder Annuitätenhypothek und die Fälligkeitshypothek. Grundsätzliche Unterschiede bestehen hier hauptsächlich in den Rückzahlungsmodalitäten.
In den letzten Jahren verliert die Hypothek in Deutschland immer mehr an Bedeutung. Es kommt immer häufiger die Eintragung einer Grundschuld zur Anwendung, welche dem Hypotheken-Recht allerdings ähnlich ist. Heute werden nur rund 20 Prozent der Grundstücksbelastungen bei der Gewährung von Krediten als Hypothek bestellt.
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