Neben der Umsatzsteuer ist die Einkommenssteuer für Selbstständige die wichtigste Steuerart. Sie ist mit der Lohnsteuer bei Arbeitnehmern vergleichbar. Die Einkommenssteuer wird nur auf den Gewinn berechnet, welcher Ihnen nach Abzug aller Sonderausgaben übrig bleibt.
Zu Beginn Ihrer selbstständigen Tätigkeit werden Sie in der Regel relativ geringe Umsätze und damit Gewinne verbuchen können. Aus diesem Grund müssen Sie anfangs meist noch keine Einkommenssteuer bezahlen. Die erste Zahlung wird nach Einreichen der Jahressteuererklärung fällig, wenn eine gewisse Gewinngrenze überschritten wurde.
Sie sollten daher Ihre Umsätze beziehungsweise Gewinne von Anfang an im Auge behalten und sich bei guter Entwicklung entsprechende Geldbeträge zurücklegen. Ein guter Anhaltspunkt hierbei ist rund 40 bis 50 Prozent vom Gewinn. Damit sind Sie in aller Regel auf der sicheren Seite und müssen sich nicht vor der ersten Einkommensteuerveranlagung fürchten.