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Kurzarbeitsdauer


Frage von Anonymen Teilnehmer
bin jetzt in Kurzarbeit wie lange darf man das seiten des Unternehmens machen, die erhalten ja Ausgleichszulagen aus Steuergelder ? ist eine solche Massnahme zeitlich befristet ?
Antwort von kawa
Die Kurzarbeit kann auf 18 Monate ausgedehnt werden, wenn das Unternehmen stark genug ist, diese zeit zu überbrücken, in der regel wird die Kurzarbeit immer für 6 Monate angesetzt,und bei bedarf um 6 Monate verlängert, soweit das Unternehmen es braucht oder verkraften kann.Nach 18 Monaten ist dann schluß, und das Unternehmen macht zu, oder schmeißt personal rauß... Auch die Arbeitszeit kann indivieduel gestalltet werden, von 30 wochenstd-bis auf 0, so wie der bedarf des Unternehmens ist. ( sprich Auftragslage. ):
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