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Anleger: Versteckte Risiken beachten


Tipp von Redaktion

Kapitalanlagen sind nahezu immer mit einem mehr oder minder großen Risiko verbunden. Gemäß der geltenden Finanztheorie sind Risiken in Gestalt einer höheren Rendite zu vergüten. Vielen Privatanlegern wird diese Vergütung allerdings nicht zuteil, da sie die Risiken, die mit ihren Investments verbunden sind, nicht kennen. Oft finden sich versteckte Gefahren im Kleingedruckten der Emissionsbedingungen von Investmentfonds und strukturierten Anlagezertifikaten.
Zertifikate sind mit dem so genannten Emittentenrisiko verbunden: Als (oft nachrangige) Inhaberschuldverschreibung fließen sie im Fall der Insolvenz des Emittenten in die allgemeine Insolvenzmasse ein. Die Einlagensicherung – weder die gesetzliche noch die anderer Einrichtungen - erstreckt sich nicht über die Zertifikate. Wer das Emittentenrisiko umgehen will und im Hinblick auf seinen Anlageschwerpunkt keine allzu komplexen Lösungen sucht, kann mit börsengehandelten Indexfonds (ETFs) auf seine Kosten kommen: Die Fonds sind als Sondervermögen unabhängig von der Solvenz der jeweiligen Bank. ETFs sind anders als aktiv verwaltete Fonds nicht mit einem Ausgabeaufschlag verbunden und erheben eine nur sehr geringe Verwaltungsgebühr.
Auch die viel gelobten Indexfonds allerdings sind nicht frei von versteckten Risiken: Um einen bestimmten Asset-Korb abzubilden, nutzen die Fonds häufig nicht nur die Assets selbst, sondern schließen Swap- und Termingeschäfte mit anderen Banken und Versicherungen ab. Gerät einer der Geschäftspartner in Schieflage, drohen Forderungen des Fonds auszufallen. Dieser Zusammenhang wird auch als Kontrahentenrisiko bezeichnet.
Nicht nur bei Fonds und Zertifikaten lauern versteckte Risiken. Auch wer sein Geld auf einem simplen Tagesgeldkonto anlegt, kann im Hinblick auf die Sicherheit einem Trugschluss unterliegen: Viele in Deutschland tätige Banken sind Zweigniederlassungen ausländischer Kreditinstitute und besitzen hierzulande keine Banklizenz. Im Fall eines Zusammenbuchs des Institutes besteht kein Anspruch für Sparer auf Leistungen der deutschen Einlagensicherung.
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