Fonds: Hohe Kosten müssen gerechtfertigt sein
Tipp von Redaktion
Anleger sollten nach Einschätzung von unabhängigen Finanzberatern einen kritischen Blick auf die Kosten eines Investmentfonds werfen und diese nur dann in Kauf nehmen, wenn durch entsprechende Leistungen gerechtfertigt sind. Fonds, die im Wesentlichen den Deutschen Aktienindex oder andere große Börsenbarometer abbilden, sollten durch einen börsengehandelten Indexfonds ersetzt werden, wenn zu hohe Kosten durch Ausgabeaufschlag und Verwaltungsgebühr entstehen. Nur wenn eine andere Entwicklung des Fonds im Vergleich zum Gesamtmarkt zu erwarten ist und kein entsprechender ETF zur Verfügung steht, können die hohen Spesen in Kauf genommen werden. Ob ein Fonds stark mit allgemeinen Marktentwicklung verknüpft ist, erkennen Investoren am so genannten Korrelationskoeffizienten: Dieser gibt das Ausmaß des Gleichlaufs zweier Wertpapiere an. Notiert der Wert des Koeffizienten nahe eins, deutet dies auf einen sehr starken Zusammenhang hin. Anleger sollten dann den kostengünstigen ETF bevorzugen.
Die Belastungen durch Agio und Verwaltungsvergütung sind sowohl bei einmaligen Investments als auch bei Sparplänen von Bedeutung. Im letzteren Fall kann sich ein signifikanter Vermögensnachteil ergeben, wenn hohe Spesen bezahlt werden, ohne dass vom Fonds ein echter Mehrwert geboten wird. Wer 30 Jahre lang jeden Monat 500 Euro in einen Fonds einzahlt, der durchschnittlich 10 Prozent p.a. an Wert gewinnt, kann sich ohne Verwaltungsgebühren (die bei ETFs auf große Indizes oft entfallen) am Ende über mehr als 1 Million Euro Vermögen freuen. Zieht der Fonds jedes Jahr 1,5 Prozent Verwaltungsvergütung ab, stehen bei ansonsten identischen Bedingungen nur 750.000 Euro zur Verfügung.
Bankberater sollten Fonds, die mit hohen Kosten verbunden sind, stets rechtfertigen und ihren Sinn klarmachen können. Der Großteil der in Deutschland zugelassenen Produkte kann durch ETF-Lösungen ersetzt werden.
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