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Eigenheimfinanzierung: Staatliche Hilfen nutzen


Tipp von Redaktion

Der Weg in die eigenen vier Wände gehört zu den schwierigsten Unterfangen im Erwerbsleben der meisten Bundesbürger, die sich für das eigene Dach über dem Kopf entscheiden. Die Belastungen durch die Tilgung des Hypothekendarlehens nehmen nicht selten mehr als die Hälfte des verfügbaren Einkommens in Anspruch. Gerade in den ersten Jahren einer Finanzeirung ist deshalb jeder Euro willkommen, so dass Eigentümer gut beraten sind, alle staatlichen Hilfen in Anspruch zu nehmen, die es gibt. Auch wenn im Jahr 2005 die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, existieren noch nützliche Förderprogramme- und Gesetze.
Wer im Vorfeld einer Finanzierung einen Bausparvertrag abschließt, kann dessen Rendite durch Beantragung der Wohnungsbauprämie deutlich aufwerten. Der Staat fördert Bausparverträge bei Ehepaare mit bis zu 90 Euro im Jahr. Voraussetzung ist, dass das Einkommen der Vertragsinhaber 51.200 Euro im Jahr nicht übersteigt.
Deutlich großzügiger fällt – insbesondere für Familien – die Förderung im Rahmen der Eigenheimrente aus. Wer einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag unterhält, kann sich über 154 Euro Grundzulage pro Jahr je Ehepartner freuen. Für jedes Kind zahlt der Fiskus zusätzlich 185 Euro. Die Einzahlungen in den Vertrag können darüber hinaus bis zu 4200 Euro im Jahr steuerlich geltend gemacht werden, so dass die Belastung durch den Kapitaldienst geringer ausfällt.
Darlehen der öffentlichen Hand schließlich bieten weitere Entlastung. Um Aufschläge auf die Zinsen des Immobilienkredits zu verhindern, können angehende Eigenheimbesitzer einen Kredit der bundeseigenen Kreditanstalt für Wiederaufbau beantragen und damit bis zu 30 Prozent der Investitionskosten finanzieren. Der Vorteil: Die Darlehen können nachrangig ins Grundbuch eingetragen werden und werden von anderen an der Finanzierung beteiligten Kreditinstituten so als Eigenkapitalersatz angesehen.
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