Altersvorsorge: Jetzt handeln!
Tipp von Redaktion
Die demographische Entwicklung in der Bundesrepublik lässt keinen anderen Schluss zu: Ohne privates Engagement droht Millionen Bundesbürgern im Ruhestand die Armut. Die Dringlichkeit der Problematik wird durch einen Blick auf die heutigen durchschnittlichen Renten ersichtlich: 1176 Euro monatlich erhalten Rentner, wenn sie 45 Jahre lang in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Wer weniger Beitragsjahre vorzuweisen hat, muss nicht selten mit deutlich weniger auskommen. In zehn Jahren wird die durchschnittliche Rente unter Berücksichtigung der Teuerungsrate kaum mehr als 1000 Euro betragen und damit nicht mehr ausreichen, um einen angemessenen Lebensstandard zu finanzieren.
Verbraucher sind gut beraten, so frühzeitig wie möglich mit einer privaten Vorsorge zu beginnen. Angebote hält die Finanzindustrie in großer Zahl bereit. Wer noch gar keine Maßnahmen getroffen hat, sollte zunächst die staatlich geförderten Modelle nutzen. Für Arbeitnehmer und alle anderen, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, bietet sich die Riester-Rente an. Sie wird vom Fiskus durch Zulagen und Steuervorteile gefördert. Wer vier Prozent seines sozialversicherungspflichtigen Bruttoeinkommens in einen zertifizierten Vertrag einzahlt, erhält 154 Euro Zulage pro Jahr. Für jedes Kind, das erzogen wird, gewährt der Fiskus weitere 185 Euro. Zusätzlich sind die Einzahlungen in Riester-Verträge im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich absetzbar. Die Verträge können wahlweise auf einem Banksparplan oder einem Investmentfonds beruhen.
Wer nicht rentenversicherungspflichtig ist, kann mit der Basisrente, häufig auch als Rürup-Rente, einen Baustein für die private Altersvorsorge nutzen. Die Einzahlungen werden hier zwar nicht durch staatliche Zulagen ergänzt, können aber ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden. Wie bei der Riester-Rente können Sparer wählen, ob die Vertragsguthaben in einen Banksparplan oder einen Investmentfonds investiert werden sollen.
Neben den steuerlichen Vorteilen und den Zulagen bieten die geförderten Modelle gegenüber klassischen Rentenversicherungen einen weiteren Vorteil: Während der Ansparphase sind die Vertragsguthaben gegen Pfändung durch Gläubiger geschützt und werden auch nicht bei der Anrechnung von Vermögen im Falle eines Antrags auf ALG II berücksichtigt.
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