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Abgeltungssteuer: Countdown läuft


Tipp von Redaktion

In wenigen Wochen ist es so weit: Die Abgeltungsteuer wird eingeführt und verändert die steuerlichen Rahmenbedingungen für Kapitalanleger dramatisch. In Zukunft werden sämtliche Einkünfte aus Kapitalvermögen – unabhängig ob s sich dabei im Veräußerungsgewinne, Dividenden oder Zinsen handelt- mit einer pauschalen Steuer in Höhe von 25 Prozent abgegolten und direkt von der depotführenden Bank einbehalten. Besonderer Wermutstropfen: Die bislang geltende Möglichkeit, nach der Veräußerungsgewinne aus Wertpapiergeschäften dann steuerfrei vereinnahmt werden konnten, wenn zwischen Erwerb und Veräußerung ein Jahr lag, entfällt. Gerade langfristig orientierte Anleger, die durch regelmäßige Einzahlungen in einen Fondssparplan ein Vermögen aufbauen möchten, werden dadurch benachteiligt. Der Fiskus hat allerdings eine Übergangsregelung vorgesehen, die es Kapitalanlegern ermöglicht, die neue Steuer noch eine Zeit lang zu umgehen. Wertpapiere, die noch vor dem 01.01.09 erworben werden, können nach Ablauf der Spekulationsfrist von 12 Monaten auch in Zukunft steuerfrei veräußert werden.
Wer jetzt noch handelt, kann folglich eine Menge Geld sparen. Umschichtungen sollten deshalb keinesfalls ins nächste Jahr verschoben sondern noch vor der Jahreswende vorgenommen werden. Fondssparpläne indes stellen keinen Schleichweg um die Abgeltungssteuer herum dar. Wer im Dezember einen Sparplan eröffnet, kann nur diejenigen Anteile nach Ablauf von 12 Monaten steuerfrei veräußern, die vor dem Jahreswechsel erworben wurde. Alle anderen Stücke unterliegen dann bereits der neuen Regelung. Ähnlich verhält es sich mit Einkünften aus Zinsen und Dividenden: Das Datum des Abschlusses eines Festgeldkontos bzw. des Erwerbs eines Wertpapiers ist bei der Besteuerung nicht von Belang. Vielmehr entscheidet ausschließlich der Tag des Zuflusses der Mittel zum Anleger über die zur Anwendung kommende Regelung.
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