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Wohn-Riester: Entlastung für Familien


Tipp von Redaktion

Der neue „Wohn-Riester“, der - offiziell unter dem Namen „Eigenheimrente“ die Nutzung staatlich geförderter Altersvorsorgeverträge zur Finanzierung selbstgenutzter Immobilien vorsieht und seit neuestem auf dem Markt zur Verfügung steht, kann insbesondere Familien mit Kindern zu deutlichen Entlastungen bei der Finanzierung der eigenen vier Wände helfen. Steuerliche Gesichtspunkte sind dabei ebenso attraktiv wie die staatlichen Zuschüsse.
Einzahlungen in Riester-Verträge können bis zu einer Höhe von 2100 Euro jährlich im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden. Demnach zahlt ein Arbeitnehmer mit einem jährlichen Bruttoeinkommen von 52.500 Euro die maximale Leistung in den Vertrag ein. Der Abzug von der Steuer wirkt auf diesem Einkommensniveau besonders stark, da der Steuersatz sich im Grenzbereich befindet. Die effektive Einzahlung beläuft sich nach Berücksichtigung des Steuereffekts auf rund 1200 Euro, wobei dabei die erhaltenen Zulagen zu berücksichtigen sind.
Die Zulagen zu den Einzahlungen machen die Riester-Verträge insbesondere auch für Sparer mit einem weniger hohen Einkommen attraktiv. Wer den Zulagenanspruch durch entsprechende Einzahlungen in den Vertrag erwirbt, kann mit der Grundzulage von 154 Euro sowie der Kinderzulage von 185 Euro zusätzliche Erträge vereinnahmen.
Der Wohn-Riester bietet somit die Möglichkeit, nicht nur Zuschüsse für die Kindererziehung zu erhalten, sondern auch die Tilgungsleistungen für die Immobilie zumindest in Teilen von der Steuer abzusetzen – das war bei selbstgenutzten Immobilien bislang nicht möglich. Bei zwei Vertragsinhabern, die beide rund 50.000 Euro im Jahr verdienen und zwei Kinder erziehen, belaufen sich die Zulagen binnen zwanzig Jahren auf insgesamt 13.500 Euro und durch die Geltendmachung der Einzahlungen bei der Einkommenssteuer werden weitere 28.000 Euro eingespart. Der gesamte Vermögensvorteil, der - im günstigsten Fall –durch die Eigenheimrente in Anspruch genommen kann, beläuft sich demnach auf mehr als 40.000 Euro und stellt eine signifikante Entlastung dar.
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