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Frage von flo
wie macht ein Freiberufler das mit den Abgaben und Steuern, braucht dieser einen Steuerberater ?
Antwort von Edith
Sollange der Betrag von 17.500 EUR Jahresumsatz nicht überschritten wird ist man als Freiberufler/in Umsatzstuerfrei.
Antwort von Edith
Wenn der Freiberufler/in weiß wie Buchhaltung funktioniert **Nein**
Antwort von Edith
So lange der Betrag von 17.500 EUR Jahresumsatz nicht überschritten wird ist man als Freiberufler/in von der Umsatzsteuer befreit, darf aber in den Rechnungen auch keine USt. ausweisen. Als Kleinunternehmer unter 17.500 EUR im Jahr darf man auch die Vorsteuer nicht herausrechnen. (Bezahlt man als Freiberufler/in selbst und wird nicht vom Finanzamt zurückerstattet wenn man etwas kauft) Eine Rechnung vom Kunden kann immer verlangt werden und muß bis spätestens 6 Monate ausgestellt werden.(ohne USt.)
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