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Frage von Anonymen Teilnehmer
kann ich mich privat krankenversichern lassen obwohl ich kein aufrechten arbeitsverhältnis habe, war nämlich einige Jahre im Ausland ...?
Antwort von will_Haus_kaufen
Seit dem 01.Januar 2009 gilt die gesetzliche Versicherungspflicht in Deutschland.

Du solltest also Deinen Auslandsaufenthalt im Ausland beweisen können, und während des Aufenthaltes nicht in DE gemeldet gewesen sein.

Sobald Du Deinen Wohnsitz wieder nach DE verlegst, bist Du krankenversicherungspflichtig
(Als Ausnahme gilt glaube ich, wenn Du eine andere vollwertige Krankenversicherung eines europäischen Mitgliedsaates besitzt und der Versicherungsschutz in DE uneingeschränkt gilt -
also keine Reisekrankenversicherung!).

Mitglied der privaten Krankenversicherung (PKV) kannst Du z. Beispiel werden:

*Als Angestellter mit einem regelmäßigen Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 44.100,- € oder 3.675,- € pro Monat ((Stand 2009)

und gleichzeitiger Erfüllung der Stichtagsregelung
( Arbeitnehmer können nur zur PKV wechseln, wenn sie in 3 aufeinander folgenden Kalenderjahren die Versicherungspflichtgrenze überschreiten - gültig seit 3.2.2007)

*Als Selbstständiger oder Freiberufler
(Selbstständige oder Freiberufler sind -unabhängig vom Einkommen- ab 01. Januar 2009 generell krankenversicherungspflichtig.
Alle Nichtversicherten, die der PKV zuzuordnen sind, müssen eine Krankheitskostenversicherung besitzen/ abschließen, die mindestens ambulante und stationäre Leistungen vorsieht. Dabei darf ein absoluter oder prozentualer Selbstbehalt
5.000 € pro Jahr nicht übersteigen)

*Als Beamter - unabhängig vom Einkommen

Wenn Du schon wieder in DE gemeldet sein solltest, und noch ohne Krankenversicherung sein, so musst Du die Zeit, in der Du nicht versichert hier warst nachversichern!!!
Das soll heißen:
Du zahlst für die ersten sechs Monate, die Du nicht versichert warst ,
einen vollen Krankenkassenbeitrag (GKV) bzw. Prämienzuschlag (PKV),
und für alle weiteren Monate wird 1/6 des Monatsbeitrags fällig.

Bei einen neuen Antrag auf Krankenversicherung verlangt der Versicherer dann
den Nachweis der Vorversicherung inklusive der Versicherungszeiten von wann/ bis wann.

Wenn Du den nicht erbringen kannst, musst Du wie oben bereits erläutert, nachentrichten.
6 Monate voll und alle weiteren Monate wird 1/6 des Monatsbeitrags fällig.

Die nachzuzahlenden Beiträge werden- so glaube ich- von den Beitrag berechnet, zu dem Dich der neue Versicherer dann auch versichert.

Bitte informiere Dich dazu auch bei offiziellen Beratungsstellen !!!

Alle Angaben sind ohne Gewähr!
Dies ist keine Rechtsberatung sondern ich schildere nur meine Erfarungen!


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