Steuerausgleich und Werbungskosten
Frage von Anonymen Teilnehmer
was darf man da unter Werbungskosten beim Steuerausgleichsformular alles eintragen
Antwort von Selina
Unter den Werbekosten dürfen beispielsweise Kosten für Bewerbungen, berufliche Fortbildungen, erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten oder Fahrtkosten angegeben werden. Das Arbeitszimmer, sowie Telefon etc. können zu einem bestimmten Anteil als Werbungskosten angegeben werden. Alle Werbungskosten werden in der Anlage N in der Steuererklärung erfasst.
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