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Hartz IV Empfänger und anspruch auf Wohngeld ?


Frage von Anonymen Teilnehmer
Leider bin ich derzeit in einer sehr miesen Lage finanziell, habe ich Anspruch auf Wohngeld ?
Antwort von Sebastian
In der Regel wird dem Hartz IV-Empfänger pro Person eine Wohnfläche von 45 qm zugestanden. Für sogenannte Hartz IV Bedarfsgemeinschaften werden 60 qm veranschlagt. Mit jeder weiteren Person erhöht sich die Regefläche um zusätzliche 15 qm. Da der Mietspiegel von Region zu Region unterschiedlich ist, sind auch die Höchstbeträge für angemessene Kosten der Unterkunft unterschiedlich. Eine sogenannte unangemessene Wohnung darf also von den zuständigen Ämtern maximal 6 Monate bezahlt werden.
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