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mitteilung an Finanzamt


Frage von Anonymen Teilnehmer
muss ich den Finanzamt mitteilen das ich ein geringfügiges Nebeneinkommen letztes Jahr vorübergehend hatte ?
Antwort von Marvin
Grundsätzlich gilt: Alle Einnahmen müssen beim Finanzamt angegeben werden. Allerdings benötigt man für geringfügige Tätigkeiten keine Freistellungsbescheinigung mehr. Es wird eine Pauschalsteuer von 2 Prozent (inkl. Soli-Zuschlag und Kirchensteuer) erhoben.
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