Ab 01.01.2009 sind alle Banken verpflichtet, auf alle Kapitaleinkünfte der Kunden eine pauschale Steuer zzg. Soli-Zuschlag und sogar ggf. Kirchensteuer abzuführen. Diese Steuer fällt für alle Geldanlagen an. Auch private Veräußerungsgeschäfte sind hiervon betroffen.