Auswirkung auf den Insolvenzfreibetrag durch das Bürgerentlastungsgesetz
Frage von Gerd
Bin ledig und erziehe meinen Sohn. Ich habe vor 4 Jahren Privatinsolvenz angemeldet. Ich gehe einer Steuerpflichtigen Tätigkeit nach und darf 1360,-€ verdienen. Durch das Bürgerentlastungsgesetz werde ich ab Januar ca. 50,-€ mehr netto verdienen. Muss ich diesen Betrag auch abführen?