Zahnzusatzversicherung
Tipp von Redaktion
Zahnzusatzversicherung für Erwachsene
Jahr für Jahr reduzieren die gesetzlichen Krankenkassen ihren Leistungskatalog. Die Beiträge steigen, trotzdem wird die Summe der Leistungen, die der Patient selbst zahlen soll immer größer. Im Jahr 2005 erwischte es auch die zahnärztlichen Leistungen. Die gesetzlichen Kassen zahlen nur noch Festzuschüsse für Brücken, Kronen und sonstigen Zahnersatz. Wer sich nicht mit Standartbehandlungen und billigem Material begnügen möchte, der muss tief in den eigenen Geldbeutel greifen. Oder aber rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abschließen.
Viele gesetzlich Versicherte liebäugeln mit einer solchen Zahnzusatzversicherung, da sie nicht möchten, dass ihr gesellschaftlicher Status anhand der Zähne festgelegt wird. Durch den Abschluss einer solchen Versicherung lassen sich die Kosten einer Behandlung wesentlich verringern, so dass auch Geringverdiener die Möglichkeit haben, in den Genuss von hochwertigem Zahnersatz zu kommen. Doch obwohl diese Tatsache unbestritten ist, zweifeln viele Verbraucherschützer, aber auch Zahnärzte die uneingeschränkte Sinnhaftigkeit dieser Versicherung an. Der Zweifel betrifft dabei allerdings nicht das eigentliche Wesen der Versicherung, sondern die Frage, ob sie sich wirklich für jeden lohnt.
Im Gegensatz zu einer Berufunfähigkeits- oder Unfallversicherung sichert eine Zahnzusatzversicherung nicht gegen ein unkalkulierbares Risiko ab. Die Zahngesundheit ist – in einem gewissen Maß – von jedem Einzelnen zu beeinflussen und auch die Wahrscheinlichkeit, dass irgendwann einmal Probleme auftreten, ist abschätzbar. Deswegen sollte man vor dem Abschluss einer Zahnzusatzversicherung einen Fragenkatalog durchgehen, der einem hilft, das Risiko eventueller Zahnbehandlungen einzuschätzen. Liegt beispielsweise bereits eine Parodontose vor, so dass mit späteren Zahnverlusten zu rechnen ist? Oder hat man viele Zähne, die an der Wurzel behandelt wurden oder stark gefüllte Zähne? Das zieht mit Sicherheit die Notwendigkeit von Kronen nach sich. Hat man bereits Brücken und Kronen? Die müssen sicherlich irgendwann bearbeitet oder ausgetauscht werden, denn die Materialien verschleißen.
Beantwortet man eine oder sogar mehrere dieser Fragen mit „Ja“, dann lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung. Ist man allerdings mit einer exzellenten Zahngesundheit gesegnet, ist es eher unwahrscheinlich, dass sich die Versicherung jemals auszahlt. Hat man hingegen bereits vor dem Abschluss einer Zusatzversicherung marode Zähne, lohnt sich die Maßnahme mit ziemlicher Sicherheit auch nicht – entweder lehnt einen die Versicherung von vorneherein ab, oder aber die Beiträge fallen extrem hoch aus. Auch das Verschweigen bekannter Probleme lohnt sich nicht:
Fast alle Zahnzusatzversicherungen verlangen einen aktuellen Zahnbefund vom Zahnarzt des Antragstellers. Die Angaben werden im Versicherungsfall auch noch nachträglich geprüft, deswegen lohnt es sich nicht, bekannte Probleme zu verschweigen. Tut man dies doch, verweigert die Versicherung die Zahlung und kündigt mit großer Wahrscheinlichkeit die bestehende Police. Im schlimmsten Fall wird sogar ein Verfahren wegen Versicherungsbetrug gegen den Versicherungsnehmer eingeleitet – man sollte die Fragen also besser wahrheitsgetreu beantworten.
Wichtig ist auch, welche Leistungen in der Zusatzversicherung enthalten sind. Viele Versicherungsangebote enthalten mittlerweile Produkte, die nicht mehr zeitgemäß sind . Deswegen sollte das Leistungsspektrum der Versicherer besonders sorgfältig geprüft werden. Auf jeden Fall eingeschlossen sollte der Zahnersatz ganz im Allgemeinen sein. Außerdem Implantate, funktionsanalytische Maßnahmen, Inlays, spezielle Wurzelbehandlungen, Kunststofffüllungen, Laserbehandlungen und keramische Verblendungen. Angebote, die diese Leistungen nicht abdecken, sollten nicht in die engere Auswahl kommen. Neben der Frage, ob die gewünschten Leistungen von der Police abgedeckt werden, ist ein weiterer Punkt essentiell: Werden die gewünschten Leistungen auch in einem angemessen Rahmen erstattet? Ganz besonders wichtig ist hierbei, dass die Zahlungen der Zusatzversicherung nicht an die Zahlungen der gesetzlichen Krankenkasse gekoppelt sind.
Da der Leistungskatalog der gesetzlichen Kassen Jahr für Jahr schrumpft, könnte dies bedeuten, dass Leistungen, die heute noch abgedeckt werden, morgen schon aus dem Katalog gestrichen sind – und sie somit auch nicht mehr von der Zahnzusatzversicherung übernommen werden. Um solche Eventualitäten zu vermeiden, sollte man den Abschluss eines solchen Vertrages grundsätzlich ausschließen.
Weit besser sind die Versicherungen, die einen prozentualen Zuschuss zum Rechnungsbetrag geben. Auch die Übernahmehöhe der unterschiedlichen Gebührensätze sollte man vor Abschluss eines Vertrages prüfen. Laut GOA (Gebührenordnung) für Zahnärzte dürfen diese den 3,5-fachen Satz oder sogar mehr für besonders aufwendige Behandlungen berechnen. Die gewählte Zahnzusatzversicherung sollte diese Leistungen nicht von vorneherein ausschließen.
Zahnzusatzversicherung für Kinder
Nicht nur die Leistungen für den Zahnersatz sind den Einsparmaßnahmen der gesetzlichen Krankenversicherung zum Opfer gefallen. Auch die kieferorthopädischen Behandlungen der Kinder mussten daran glauben. Heute übernimmt die Kasse die Kosten nur noch, wenn eine erhebliche Fehlstellung des Kiefers vorliegt – und auch dann oft nur teilweise. Da die Regulierung einer solchen Fehlstellung leicht mehrere tausend Euro kosten kann, lohnt sich der Abschluss einer Zahnzusatzversicherung – allerdings nur für Kinder. Wie in fast allen Fällen verfällt der Versicherungsschutz, wenn zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Problem schon vorlag.
Da im Erwachsenenalter die Zahnstellung schon seit mehreren Jahren geprägt ist, wird man kaum einen Fall finden, bei dem der Versicherer die Kosten übernommen hat.
Aus diesem Grund ist es auch vorteilhaft, die Zahnzusatzversicherung für die Kinder möglichst früh abzuschließen. Zum einen sind die Beiträge niedriger, je jünger das Kind ist. Zum anderen wird nach dem Verlust des Milchgebisses die endgültige Zahnstellung durch das zweite Gebiss festgelegt. Wartet man zu lange mit dem Abschluss der Versicherung, verweigert diese im Zweifelsfall die Zahlung. Ganz wichtig ist es auch, die Zahnzusatzversicherung abgeschlossen zu haben, bevor der Zahnarzt Maßnahmen empfiehlt.
Mit der Empfehlung der Maßnahme durch einen Zahnarzt ist die Fehlstellung des Kiefers dokumentiert, was zur Ablehnung der Leistungen durch die private Zusatzversicherung führt. Schließt man eine Zusatzversicherung für seine Kinder ab, sollte man vor allem darauf achten, dass die Zahlungen für kieferorthopädische Maßnahmen ausdrücklich übernommen werden. Besonders wichtig ist auch, dass die Kosten der kieferorthopädischen Behandlung von der privaten Zahnzusatzversicherung nicht nur dann übernommen werden, wenn die gesetzliche Krankenkasse nicht erstattet.
Die GKV übernimmt die Kosten einer solchen Behandlung grundsätzlich nur dann, wenn eine erhebliche Zahn- oder Kieferfehlstellung vorliegt. Das ist nur dann der Fall, wenn das Atmen, Sprechen, Kauen oder Beißen erschwert wird. Die Klassifizierung der Kieferorthopädischen Indikationsgruppen wird in fünf Gruppen unterteilt. Für einen Befund der Gruppen 3 bis 5 übernehmen die Gesetzlichen Krankenversicherungen die Kosten, für die Gruppen 1 und 2 jedoch nicht.
Viele Zahnzusatzversicherungen übernehmen dann die Kosten, allerdings ausdrücklich nur für die Gruppen 1 und 2. Besser sind allerdings die privaten Zusatzversicherungen, die auch die eventuell anfallenden Mehrkosten der Gruppen 3, 4 und 5 übernehmen, die von den gesetzlichen Krankenkassen nicht gezahlt werden. Allerdings erfüllen momentan nur sehr wenige Versicherer diesen Anspruch.
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