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Bei Fehl-Überweisungen auf sich alleine gestellt

Seit Beginn des Jahres 2010 gibt es eine neue Regelung, was Fehlüberweisungen betrifft. Demnach müssen die Bankkunden selbst für ihren Fehler geradestehen und dann, wenn sie Hilfe der Kreditinstitute in Anspruch nehmen, teuer für diesen Service bezahlen.

Bereits eine falsch abgeschriebene oder ausgefüllte Ziffer bei den Bankdaten kann dazu führen, dass das Geld auf dem falschen Konto landet. Früher war es so, dass man als Bankkunde immer eine gewisse Sicherheit hatte. Schließlich haben Banken und Kreditinstitute bei jeder Überweisung den Namen des Empfängers mit der Kontonummer verglichen. Doch seit Jahresbeginn ist dies nicht mehr so. Max Herbst von der FHM-Finanzberatung in Frankfurt weiß, dass man dann, wenn man aus Versehen Ziffern bei der Kontonummer vertauscht, sich nicht mehr darauf verlassen kann, dass das Kreditinstitut oder die Bank für den Fehler gerade steht.

Hintergrund des Ganzen ist eine EU-Richtlinie. Mit dieser sollen Bankgeschäfte innerhalb der Eurozone vereinheitlicht werden. Seit Ende 2009 sind diese Änderungen in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken zu finden. Das Ganze hat gravierende Folgen: Wenn man sich vertippt hat, erhält man sein Geld nicht automatisch wieder, wie dies früher der Fall war. Im schlimmsten Fall muss man sich mit denjenigen, der das Geld vollkommen unerwartet empfangen hat, selbst auseinandersetzen. Banken bieten hier zwar ihre Hilfe an, lassen sich dies aber gut bezahlen. Ein kleiner Flüchtigkeitsfehler auf dem Überweisungsträger kann so schnell zwischen 2,50 und 35 Euro kosten. Außerdem gibt es keine Garantie dafür, dass man dann, wenn man den teuren Nachforschungsservice in Anspruch genommen hat, sein Geld auch wiedersieht.

Bei Fehl-Überweisungen auf sich alleine gestellt