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Mehr Rechte für Anleger!?

Derzeit geht es nicht nur um die Frage, wie Menschen, die einfach nur sparen möchten, mehr  Rechte erhalten können. So soll man bei Gesprächen in Zukunft besser beraten werden. In erster Linie soll die Beweislast umgekehrt werden: Die Bank muss ein einwandfreies Beratungsgespräch nachweisen, nicht der Kunde ein fehlerhaftes. Dies zumindest soll nun durchgesetzt werden.

Anwälte bezeichnen dies als einen großen Schritt in Richtung Aktionärsschutz. So sei dann die Mittelgleichheit zwischen Bank und Anleger gewahrt und der Beratene muss nicht die fast aussichtslose Arbeit beginnen, ein fehlerhaftes Gespräch zu beweisen. Die Banken, die von dieser Überlegung natürlich nicht allzu viel halten, meinen, dass die Aufklärung bezüglich Risiken umfangreich sei. Damit wird zugegeben, dass es sinnvoll ist, die Kunden gut zu beraten, aber gleichzeitig eine Umkehrung der Beweislast abgelehnt. So sind durch Dokumetierung der Gespräche, und vor allem der Aufklärung über Risiken, die Kunden schon heute in der Lage, offensichtliche Falschberatungen zu beweisen.

Gesetzliche Grundlage für die Rechteschaffung ist das so genannte Wertpapierhandelsgesetz. Das Gesetz, das aussagt, dass Kunden ordnungsgemäß aufgeklärt und über Risiken in Kenntnisgesetzt werden müssen, kann zum Beispiel durch entsprechende Worte ergänzt werden. Zusätzlich gibt es Überlegungen, den Kunden nach der Beratung ein Schriftstück unterschreiben zu lassen. Dadurch bestätigt er eine verständliche und ordnungsgemäße Beratung.

Umgekehrt ist es übrigens das gute Recht des Kunden! Bei dem nächsten Beratungsgespräch Inhalte also kurz notieren und den Berater schließlich unterschreiben lassen. So haben Sie die Sicherheit, nachweisen zu können, was wirklich gesagt wurde – und der psychische Effekt ist auch nie zu unterschätzen.

Mehr Rechte für Anleger!?