Sicherheit und Planbarkeit: | Flexibilität: |
- Garantierte lebenslange Rente | - Teilauszahlung des Kapitals möglich |
- Garantierte Mindestverzinsung | - Flexible Abrufphase vor Rentenbeginn |
- Hartz IV sicher in der Ansparphase | |
Staatliche Förderung: | Unser Service für Sie: |
- Mindestförderung durch Zulagen | - Einfache Beantragung |
- Sonderausgabenabzug möglich | - Dauerzulagenantrag |
- Kompetente Beratung |
Wer kann die Zulagenförderung nutzen?
Alle Personen, die gesetzlich rentenversicherungspflichtig sind.
Zulagen
Der Staat zahlt die so genannten Zulagen zur Riester-Rente in zwei Formen: in Grund- und Kinderzulagen. Diese Zulagen steigen bis 2008. Der Grund: Die Riester-Förderung wird stufenweise ausgebaut. Die staatliche Zulage ist dabei abhängig von Ihrem Familienstand und der Anzahl der Kinder.
Unser Tipp
Eine Förderquote von insgesamt 30% des Eigenanteils - und mehr - ist dabei keine Seltenheit! Profitieren auch Sie davon! Denn jeder dritte Euro kann auch für Sie ein Geschenk des Staates sein!
















